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Allgemeine- & Besonderegeschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Aufträge und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung.

4. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Veränderung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsschluß die Werkstoffpreise, Personalkosten und /oder Wechselkurse bei Importware ändern.

5. Wird ein Auftrag vom Besteller oder Auftraggeber storniert, wozu es unserer Zustimmung bedarf, so ist uns der tatsächlich entstandene Aufwand zu vergüten, mindestens jedoch 25% des Nettoauftragwertes.

6. Wir behalten uns unsere ausschließlichen Rechte und Ansprüche auf alle Entwürfe, Pausen, Bilder, Zeichnungen, Tabellen, Schaltbilder und alle anderen Fabrikationsunterlagen, die dem Besteller oder dem künftigen Besteller unserer Waren geschickt oder gezeigt werden, vor. Solche Entwürfe, Pausen, Bilder, Zeichnungen, Tabellen, Schaltbilder und Fabrikationsunterlagen sind ohne unsere ausdrücklich schriftliche Einwilligung Dritten nicht zu überlassen, zu zeigen oder sonstwie zur Kenntnis zu bringen. Sie sind auf unser Verlangen jederzeit an uns zurückzusenden.

 

II. Lieferung

1. Wir sind bemüht, Lieferungs- und Leistungsfristen einzuhalten, jedoch sind wir berechtigt, solche Fristen angemessen zu verlängern, insbesondere wenn sich zeitliche Verschiebungen, z.B. bei vorheriger Auftragsabklärung mit dem Kunden sowie während der Bearbeitung des erteilten Auftrages ergeben sollten. Angaben über Lieferzeiten beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk

bzw. auf die Meldung der Abnahmebereitschaft und sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist.

2. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel, berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
3. Teillieferungen sind uns zu den Bedingungen des Gesamtauftrages gestattet. Teilrechnungen sind zulässig.
4. Bei Instandsetzungsarbeiten sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit bemerkbar machen. Statt die Instandsetzungsarbeiten auszuführen dürfen wir ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch liefern. Ersetzte Teile werden nicht zurückgeliefert.
5. Wir sind berechtigt, auch ohne den Kunden zu informieren, Service- oder Wartungsaufträge von anderen Firmen bearbeiten zu lassen.

 

III. Versand

1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Transportversicherung kann von uns, sofern keine andere Weisung

erteilt ist, abgeschlossen werden.

2. Wir arbeiten mit gängigen Transportunternehmen zu marktüblichen Konditionen, übernehmen jedoch keine Gewähr für den billigsten Versand..

3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Abschnitts XII., sondern nach unserer Wahl von einem anderen Ort vorzunehmen.

 

IV. Beanstandungen, Mängelrügen und Abnahmen

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mit der Beanstandung von Mängeln muß zugleich deren kostenlose Beseitigung verlangt werden.
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zu Nachlieferungen bzw. zur Gewährleistung nach Abschnitt V. verpflichtet.

3. Werkleistungen bedürfen grundsätzlich einer förmlichen Abnahme und sind vom Kunden zu verlangen. Die Abnahme gilt 10 Tage nach Fertigstellung, spätestens jedoch 3 Tage nach Inbetriebnahme der geschuldeten Leistung als vollzogen.

 

V. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
2. Die Gewährfrist beginnt mit der Versendung der Ware durch uns und beträgt grundsätzlich 6 Monate – soweit durch gesetzliche Regelung der BRD nicht anders bestimmt. Hiervon ausgenommen sind Fremderzeugnisse mit kürzerer Gewährfrist wie z.B. Disk Drives (Gewährfrist 90 Tage), Objektive, Kopfräder u.ä., für die die Gewährfristen der Lieferanten gelten. Keine Gewährleistung übernehmen wir auf Gebrauchtgeräte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Gewährleistungsart

a) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Erzeugnisses oder Teils. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

b) Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns oder an eine von uns für das jeweilige Produktgebiet anerkannte

Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des Hin- und Rückversandes gehen zu Lasten des Kunden. Transportversicherung wie III,1.

4. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind den Mangel zu beheben.

5. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, daß der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.

6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Datensicherung auf jeglichen Datenspeicher liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
7. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert. 8. Für Schwierigkeiten, die sich aufgrund der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Ware ergeben, lehnen wir die Verantwortung insbesondere alle Ersatzansprüche, ab.

 

VI. Haftung

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, in dem rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

VII. Ausfuhr

1. Die von uns gelieferten Waren dürfen in nicht eingebautem Zustand nur mit unserer schriftlichen Zustimmung in andere Länder als die des Gemeinsamen Marktes exportiert werden.

2. Im Falle eines Verstoßes steht uns außer dem Anspruch auf Schadenersatz auch das Recht zu, die laufenden Aufträge zu stornieren.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

2. Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines

ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 1. genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandene Gegenstand hat.

3. Die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Sofern erteilt, erlischt dieses Einverständnis im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.

4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenständen oder über die

an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt.

2. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.

5. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht gebraucht, so, liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen- nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

7. Sind Eigentumsvorbehalte nach obigen Ziffern 1. bis 6. in einem ausländischen Staat nicht wirksam, so ist der Kunde verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um uns Sicherheiten zu verschaffen, die den Eigentumsvorbehalten nach obigen Ziffern 1.bis 6. mindestens gleichwertig sind.

 

IX. Zahlungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Besteller uns für unsere Lieferungen und Leistungen Euro (EUR). Fremdwährungsbeträge in Form von Überweisungen, Schecks, Wechseln usw. werden mit dem EUR-Erlös den wir aus dem Fremdwährungsbetrag erzielen, gutgeschrieben.
2. Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungenzu leisten. Beim Fehlen von entsprechenden Vereinbarungen ist die Zahlung spätestens 30 Tage nach Lieferung fällig. Für Kunden außerhalb von Deutschland gilt die Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten und teilbaren Dokumentenakkreditivs, je nach Lieferzeit, mindestens 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin und spätestens 30 Tage nach Auftragsbestätigung, zahlbar in EUR bei einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, als vereinbart.
3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung

 

X. Haftung bei Mietgeräten

Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät in dem selben Zustand

zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc.

 

XI. Verrechnungssätze, Spesen, Zuschläge etc.

1. Unseren Kalkulationen sowie Abrechnungen liegen folgende Verrechnungssätze zugrunde, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

a) Software Entwicklung 125,- EUR pro H

b) IT Consulting 155,- EUR pro H

c) Projekt Management 155,- EUR pro H

Eine H (=Arbeitseinheit) entspricht je 60 Minuten.

*

 

Tagespauschalen / 8 h

a) Software Entwicklung 950,- EUR  

b) IT Consulting 1100,- EUR  

c) Projekt Management 1100,- EUR  

2. Für Anfahrten mit eigenem PKW berechnen wir die gefahrenen Kilometer zum Einsatzort und zurück mit je EUR 0,72 proMitarbeiter. Bei Flügen sowie Fahrten mit der Bahn berechnen wir

den tatsächlichen Aufwand sowie 60% des unter XI,1. genannten Satzes je Mitarbeiter.

3. Aufwendungen wie Übernachtungen, Fahrten vom und zum Hotel etc. gehen grundsätzlich zu Lasten unserer Auftraggeber und werden gemäß dem tatsächlichen Aufwandes berechnet.

4. Die Regelarbeitszeit liegt Werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Über die Regelarbeitszeit hinausgehende Leistungen werden mit folgenden Aufschlägen versehen: Werktags 25% Werktags ab 22:00 Uhr 50% Samstags 25% Sonn- und Feiertags 100%

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.

2. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, zu klagen.

3. Für das Liefer-/Leistungsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.


Besondere Geschäftsbedingungen Hosting & Housing

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Die R&P  erbringt alle Lieferungen und Leistungen für R&P Hosting & Housing sowie für den R&P CMSysteme oder Programmierungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 R&P ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von R&P für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. R&P verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste

1.6 R&P kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


2. Leistungspflichten

2.1 R&P gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von R&P liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. R&P kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2 Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von R&P genutzt werden.

2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von ein Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

2.4 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.


3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

3.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird R&P im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. R&P hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. R&P übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

3.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde R&P, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, R&P einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, R&P unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von R&P über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und R&P das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.


4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

4.1 Der Kunde erhält von R&P für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von R&P für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3 Die von R&P erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von R&P nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5 Soweit dem Kunden von R&P ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an R&P zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber R&P bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde R&P eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.


5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.1 R&P ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch R&P oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

5.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monate gekündigt werden.  Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. R&P ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

5.4  R&P ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

5.5 Werden von Dritten gegenüber R&P Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist R&P berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für R&P insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der R&P CMSystem Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

5.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch R&P verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.9 Für den Fall, dass R&P nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist R&P berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.


6. Preise und Zahlung

6.1 R&P ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf  nicht der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. R&P verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt R&P die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet R&P Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

6.2 Der Kunde ermächtigt R&P, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.

6.3 R&P ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

6.4 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


7. Freistellungsanspruch

R&P wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch R&P in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde R&P von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und R&P alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von R&P entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von R&Pgelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.


8. Haftung

8.1 Für Schäden haftet R&P nur dann, wenn R&P oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von R&P oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von R&P auf den Schaden beschränkt, der für R&P bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

8.2 Die Haftung von R&P wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.


9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der R&P CMSystem Gegenstand des Vertrages ist - in sein Content- Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt R&P von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

9.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der R&P CMSystem Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Auftritt nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde R&P unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).

9.3 R&P ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist R&P berechtigt, den Tarif zu sperren. R&P wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.


10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde sichert zu, dass die R&P von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, R&P jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von R&P binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

10.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. R&P behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, von R&P zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von R&P nutzen, haftet der Kunde gegenüber R&P auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von R&P abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von R&P oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von R&P erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist R&P berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der R&P CMSystem Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-Auftritt so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. R&P ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. R&P wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

10.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird R&P im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

10.7 Der Kunde kann gegenüber R&P schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei R&P abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von R&P zur Verfügung gestellten Chat.


11. Datenschutz

11.1 R&P erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

11.2 R&P weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wiesbaden. R&P ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von R&P auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).


12.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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13.07.2026

“Test kennstdueinen Review”

“Klappt das mit der weitergabe an google - dann wäre das der Plan”

Thomas R., kennstdueinen.de

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19.05.2008

“Gute Arbeit”

“Ausbau der neuen tp3 Umgebung ist gelungen!”

Thomas Ruta, Wiesbaden, kennstdueinen.de

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